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Freitag, 3. November 2023

Selbstständig werden mit der Kleinunternehmerregelung

Von Henri Apell

Du hast dir in deinem Beraterjob ein großes Wissen angeeignet und denkst dir so:

Warum mache ich mich eigentlich nicht selbstständig?

Schließlich hast du dir einen großen Erfahrungsschatz aufgebaut und dich ständig weitergebildet. Die Kunden sind auch zufrieden mit dir, die Unternehmensleitung sowieso.

Diese Idee geht dir nicht mehr aus dem Kopf. Sogar deine Partnerin ist begeistert davon. Dein Freundeskreis ebenso. Und für ein Beratungsunternehmen brauchst du erst mal nicht viel an Investitionen. Auf jeden Fall viel weniger, als wenn du ein Restaurant oder eine Bar eröffnen würdest.

Also los! Geh zu deinem Chef und besprich das mit ihm.

Doch irgendetwas tief in dir drin blockiert dein Vorhaben. Schließlich hat so ein Dasein als Angestellter auch so seine Vorteile:

  • Regelmäßiges Gehalt
  • Weihnachtsgeld
  • Kunden werden gestellt
  • Nette Kollegen und Kolleginnen
  • Kantinenessen

Und wichtig: Keine Rechnungen schreiben und keine nervigen Steuern als Unternehmer

Oh Mann! Das ist doch nicht so einfach mit der Selbstständigkeit

Die Lösung: Kleinunternehmerregelung

Doch es ist Licht am Horizont für dich in Form der sogenannten Kleinunternehmerregelung. Und die hat es in sich. Gerade, wenn du am Beginn deiner Selbstständigkeit stehst.

Ganz wichtig: Du bist von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Das entlastet dich am Anfang deiner Selbstständigkeit ungemein. Du kannst dir vorstellen, wie sehr dir das die Erstellung von Rechnungen vereinfacht.

Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil: Da du erst mal keine Steuern zahlen musst, kannst du auch günstiger Preise anbieten. Gerade bei Neukunden ein Marktvorteil. In Zeiten von Inflation ist das eine gutes Argument, gerade dich zu buchen. Du weißt ja: Kunden zu finden ist gerade als Neuer auf dem Markt schwierig.

Auch dein Verwaltungsaufwand wird gewaltig reduziert. Du musst dann nämlich auch keine doppelte Buchführung durchführen und sparst dadurch Zeit und Geld für eine Hilfe bei der Buchhaltung.

Wichtig ist nur, dass du gemäß § 19, 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) beim Finanzamt deines Wohnorts die Kleinunternehmerregelung angemeldet hast. Und schon kannst du deine Rechnungen anpassen und loslegen.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Da wäre zuerst einmal der Name selbst: Kleinunternehmer. Dein potenzieller Kunde weiß sofort, dass du am Anfang stehst und eher eine kleine Nummer bist. Sprich: Auch über wenig Erfahrung verfügst du und nur wenige Referenzen aufweisen kannst. Das gefällt nicht jedem und kann schon mal dazu führen, dass du den Auftrag nicht erhältst.

Ferner haben einige Firmen Probleme, wenn die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wird. Sie wollen für sie korrekte Rechnungen, die sie wiederum an ihr Finanzamt weiterreichen. Schließlich bekommen sie die bezahlte Umsatzsteuer zurück.

Zudem limitierst du dich finanziell selbst damit. Du musst nämlich genau darauf achten, dass du einen bestimmten Umsatz nicht überschreitest. Das kann schneller passieren, als du es dir vorstellen kannst.

Ein Beispiel: Du hast einen Kunden, der mit deinen Beratungen sehr zufrieden ist und dir zusätzliche Aufträge anbietet, die du dankend annimmst. Überdies hat er sich bei einem Untertreffen lobend über dich geäußert und erzählt, dass du noch Kunden aufnehmen kannst. Am nächsten Morgen erhältst du einen Anruf. Du wirst gefragt, ob du noch Kapazitäten freihast, da die Firma dringenden Beratungsbedarf hat.

Fazit

Überlege es dir daher genau, ob du die Kleinunternehmensregelung für dich übernimmst. Du wirst halt einfach als kleine „Klitsche“ wahrgenommen. Es ist sicherlich der leichte Weg am Anfang, weil es einfach den bürokratischen Aufwand verringert.

Ferner läuft die Regelung nach einigen Jahren aus. Lass dich ausführlich beraten, sprich mit den Mitarbeitern des Finanzamts und suche dir selbst die nötigen Informationen zur Kleinunternehmensregelung.

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