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Montag, 21. November 2011

Interview mit Jan-Pieter van Nes

Von Henri Apell

Jan-Pieter van Nes ist Coach für Existenzgründer und junge Unternehmer in Berlin.

Ferner ist er als KfW-gelisteter Berater mit Zulassung für das „Gründercoaching Deutschland“ sowie zugelassener BAFA-Berater.

Da ich mich mit den Änderungen zum Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beschäftigt habe, bin ich auf sein interessantes Blog gestoßen. Er ist natürlich der absolute Fachmann, der über eine große Erfahrung verfügt.

So habe ich ihn um ein Interview gebeten und er hat bereitwillig zugestimmt. Seien Sie also gespannt und erfahren Sie alles Wichtige zum geänderten Gründungszuschuss und natürlich über Jan-Pieter van Nes und seine Arbeit.

Stellen Sie sich bitte kurz vor

Mein Name ist Jan-Pieter van Nes. Ich bin ursprünglich studierter Wirtschaftswissenschaftler und Marktforscher, arbeite inzwischen jedoch seit 25 Jahren erfolgreich als KfW-gelisteter Berater mit Zulassung für das „Gründercoaching Deutschland“ und als zugelassener BAFA-Berater. Daher kenne ich den Behörden-Dschungel rund um das Existenzgründer-Coaching sehr genau. Während meiner Laufbahn habe ich unzählige Existenzgründer sowie etliche kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gecoacht und sie bei Veränderungsprozessen begleitet. Meine Kernkompetenzen liegen in der:

  • Erstellung von Bankkonzepten,
  • Begleitung der Kunden bei Kreditanträgen,
  • Vermittlung von Führungstechniken,
  • Moderation bei Teamentwicklungsprozessen,
  • Steuerung der Gruppendynamik in Unternehmen.

Auf Grundlage meiner vielfältigen Erfahrungen unterstütze ich heute meine jüngeren Kollegen, die neu in das Gründercoaching einsteigen oder sich besser als Gründercoach positionieren wollen.

Wer ist Ihre Zielgruppe als Coach?

Meine primäre Zielgruppe sind Gründerberater, die bei der KfW gelistet sind oder sich dort listen lassen wollen, außerdem alle, die sich zum Gründercoach berufen fühlen. Ich helfe diesen jungen Kollegen dabei:

–        sich im Markt zu positionieren,

–        sich im Wettbewerb zu profilieren,

–        die zu Ihnen passenden Kunden zu finden,

–        sich in der Beraterbörse zu listen,

–        Alternativen zum Auslaufmodell Gründungszuschuss zu finden und dadurch positiv aufzufallen und vieles mehr…

Ich selbst habe mich 2007 mit dem Gründerzuschuss selbstständig gemacht. Nun hat sich vieles geändert. Bitte berichten Sie uns, was sich alles ändert

Der Gründungszuschuss steht kurz davor, seine Funktion als Wirtschaftsförderungsinstrument zu verlieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will durch die Umwandlung des Gründungszuschusses von einer Pflichtleistung in eine Ermessensleistung mehr als fünf Milliarden Euro einsparen. Die Mehrzahl aller Fachleute, einschließlich des Bundesministeriums für Wirtschaft, sieht den Gründungszuschuss in der bisherigen Form als ein bewährtes Instrument für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Der Vermittlungsausschuss im Bundesrat wird am 22.11.2011 zusammenkommen. Dabei muss damit gerechnet werden, dass das neue Gesetz in der zweiten oder dritten Dezemberwoche 2011 in Kraft treten wird. Gründer und natürlich auch die Gründercoachs sollten sich daher schon jetzt auf Alternativen einstellen, wie bspw. die Finanzierung über Mikrodarlehen und das „KfW-Gründerkredit Startgeld“. Für die Beratungsleistung gibt es ja weiterhin das Programm „Gründercoaching Deutschland“ mit einem Zuschuss von bis zu 90 Prozent des Beraterhonorars.

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um in der KfW-Beraterbörse gelistet zu werden?

Drei Kriterien der KfW müssen erfüllt werden:

  1. Beraterinnen und Berater müssen mindestens drei Jahre nachweislich überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) betriebswirtschaftlich beraten haben.
  2. Beraterinnen und Berater müssen fachlich für die Beratung zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen geeignet sein, also über entsprechende wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse verfügen.
  3. Zum Nachweis der Eignung müssen mindestens zwei Referenzen über abgeschlossene entgeltlich durchgeführte Beratungen an KMUs bestätigt werden. Das Ende der als Referenz genannten Beratung darf nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.

Sie bloggen auch, twittern, sind auf YouTube und auf Facebook dabei. Wie sind Ihre Erfahrungen mit den sozialen Netzwerken?

Auf meinem „Blog und Forum für Gründercoachs und alle, die es werden wollen“ bin ich seit Sommer 2011 aktiv. Der Aufwand dafür, für soziale Netzwerke regelmäßig interessante und tatsächlich nützliche Beiträge zu liefern, wird regelmäßig unterschätzt. So sind die technische Einrichtung und ein funktionierendes Konzept sehr wichtig, zum anderen muss permanent für Traffic gesorgt werden durch interessante, regelmäßige Blogartikel. Dafür braucht es Ideen, und die Artikel müssen schließlich auch noch geschrieben werden. Hinzu kommen Aktivitäten in den Unterforen bei Xing, Facebook, Twitter und YouTube. Insofern hat sich bei mir in den vergangenen Monaten schon sehr viel getan – und inzwischen machen sich Vernetzung, Diskussionen und persönliche Ansprachen zunehmend im positiven Sinne bemerkbar. Der Austausch mit Ihrem Blog  zählt zu den für mich wichtigen neuen Kontakten, und ich wünsche mir einen regen Meinungsaustausch von Gründercoachs sowohl auf Ihrem als auch auf meinem Blog.

Vielen Dank für das sehr interessante Gespräch.

3 Kommentare zu „Interview mit Jan-Pieter van Nes“

  • 1

    Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um in der KfW-Beraterbörse gelistet zu werden?

    In dem Interview liegt ein kleiner Fehler vor:
    – um neu in die Kfw Beraterbörse aufgenommen zu werden müssen nachweislich 3 Beratungen innerhalb der letzen 12 Monate durchgeführt worden sein
    Рum den Akkreditierungsstatus in der Kfw Beraterb̦rse zu erhalten sind 2 Beratungsnachweise innerhalb eines rollierenden 12 Monatszeitraums notwendig.

    Gruss Klaus Schaumberger

  • 2

    Hallo zusammen, der Fehler ist wohl jetzt ausgebessert. Der neue Gründungszuschuss ist beschlossene Sache. Er tritt in den nächsten Wochen in Kraft. Der Vermittlungsausschuss hat sich auf die bekannte Regel geeinigt.

  • 3

    Zu der Frage der Bedingungen um in der KfW-Beraterbörse gelistet zu werden:

    Für die Beraterregestrierung ist kein Nachweis von Beratungen erforderlich.

    Für die Zulassung in den einzelnen Programmen sind unterschiedliche Anzahlen der notwendigen Bewertungen erforderlich: für Energieeffizienz, für innov. reg. Wachstumskerne, für den runden Tisch sowie Turn Around Beratungen sind jeweils 3 Referenzprojekte nachzuweisen.

    Für die Zulassung (Freischaltung) als Berater für das Gründercoaching Deutschland sind tatsächlich nur 2 Referenzprojekte nachzuweisen.

    Mit besten Grüßen
    Jan-Pieter van Nes

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