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Mittwoch, 24. März 2010

Abmahngefahr bei 0180-Telefonnummern im Impressum

Von Henri Apell

Wenn Sie als Coach oder Trainer tätig sind, dann haben Sie auch eine geschäftliche Website, auf der Sie für Ihre Dienstleistungen werden. Auf dieser Website müssen Sie ein Impressum anlegen. Dazu sind Sie laut Telekommunikationsgesetz verpflichtet. Auf diesem Impressum müssen Sie eine Telefonnummer angeben, unter der Sie auch erreichbar sind.

Nun gibt es einige, die hier eine sog. 0180er Servicenummer angeben, die man auch kostenfrei nutzen kann. Diese Nummern sind für den Anrufer jedoch mit relativ geringen Kosten verbunden. Doch da hat sich seit dem 01.03.2010 einiges geändert.

So lese ich auf dem Blog des Rechtsanwalts Peter Ratzka, dass es nicht mehr ausreicht, nur noch anzugeben, dass Preise aus dem Mobilnetz abweichen können.

Vielmehr muss nun lt. § 66a TGK der genaue Betrag für den Anruf angegeben werden. Denn ab März gibt es einheitliche Mobilfunkpreise für 0180er Nummern.

Sollten Sie solch eine Telefonangabe auf Ihrem Impressum führen, so sollten Sie diese schleunigst korrigieren.


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2 Kommentare zu „Abmahngefahr bei 0180-Telefonnummern im Impressum“

  • 1

    Hallo Coach im Netz,
    weder aus dem Telekommunikationsgesetz noch aus der Rechtssprechung kann man ableiten, dass man eine Telefonnummer in seinem Impressum haben muss. Laut Telemediengesetz § 5 wird von Website-Betreibern verlangt:
    “Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,” (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html) .
    Zum Thema “Kosten für die Nutzung einer angebotenen Telefonnummer” sagt das Gesetz nichts aus. Allerdings sollten die Angaben auf einer Website immer präzise und zutreffend sein. Falls ich also überhaupt etwas zu den Kosten für den Telefonkontakt sage, dann sollten diese stimmen.
    Relevant kann das Thema Kosten doch nur sein, wenn man mit dem Telefonangebot Abzocke betreiben will. Dies ist allerdings bei einigen Websites über 0190-Nummer zu beobachten.

  • 2

    Hallo Herr Meyer,
    Sie haben Recht, das TMG verlangt die Telefonnummer nicht, jedoch eine “unmittelbare Kommunikation”. Wer garantieren kann, seine Mails mehrmals am Tag abzurufen, ok. Da ich kein Anwalt bin, lasse ich einen sprechen: http://www.law-podcasting.de/gehoert-die-telefonnummer-ins-impressum-einer-webseite
    Er kommentiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu diesem Thema.