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Donnerstag, 18. Juni 2009

Impressumspflicht auch für Twitterprofile?

Von Henri Apell

Gerade entbrennt eine Diskussion in Deutschland, ob zum Twitterprofil auch ein Impressum gehört. Auslöser ist wie immer das Telemediengesetz (TMG), das eine “Informationspflicht” einfordert. Der Inhaber von Telemedien ist verpflichtet, gewisse Angaben zu veröffentlichen. Ich bin ja kein Anwalt und daher habe ich dazu einen interessanten Blogbeitrag eines Anwalts dazu gefunden.

Zunächst fände ich das gar nicht schlimm. Es gibt so viele Fake-Profile bei Twitter, da täte ein wenig mehr Kontrolle ganz gut. Natürlich ist es lustig, wenn jemand im Namen eines Prominenten twittert und im Fall von Harald Schmid sogar die ARD darauf reinfällt. Auf der anderen Seite: Wenn jemand in meinem Namen twittern würde, fände ich das nicht so toll. Zum Glück bin ich nicht prominent!

Zurück zum Thema: Alles hängt davon ab, ob Twitter ein “Telemedium” ist, auf das dieses Gesetz seine Anwendung findet. Sind Nutzerprofile von Plattformen “Telemedien”? Darüber streiten sich die Fachleute.

Da ich kein Jurist bin, lasse ich nun besser den Fachanwalt für Onlinerecht  Henning Krieg auf seinem Blog diese knifflige Frage besprechen, und zwar hier.

Die Diskussion darüber wird sicher noch andauern. Ich bin gespannt!


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