Mittwoch, 25. März 2009

Suchmaschinen-Optimierung: Was tun bei falschen Zusagen?

Von Henri Apell

Wer sich als Coach, Berater oder Trainer selbstständig macht und auch im Internet präsent ist, der wird früher oder später Post von einem Suchmaschinenoptimierer (SEO) bekommen. Dieser verspricht dann, Sie an die ersten Positionen der Suchmaschinen zu bringen. Womöglich noch mit einem einzigen Begriff.

Nehmen wir mal an, Sie gehen auf dieses Angebot ein und Sie werden z.B. statt mit dem Suchbegriff  “Mediation” nur mit den Suchbegriffen “Mediation, Kindergarten, X-Stadt” auf den ersten Positionen geführt.

Was dann?

Da gibt es nun ein Gerichtsurteil. Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass der Firma dafür keine Vergütung zusteht. Das Urteil finden Sie hier.

Gefunden habe ich diese Nachricht im neuen Newsletter der Kanzlei Dr. Bahr. Ich kann Ihnen diesen Newsletter nur wärmstens empfehlen. Dieser Mann kennt sich aus und er ist Anwalt. Und nur solche dürfen schließlich Rechtsberatung geben. Ich nicht, daher ist dies auch nur als Hinweis zu sehen!

Also schnell den Newsletter von Dr. Bahr abonnieren.

Mein zufällig gewähltes Beispiel zeigt, dass Sie bei solchen Begriffen auch ohne große Hilfe selbst auf den vordersten Plätzen bei der beliebtesten Suchmaschine erscheinen können. Daher begleite ich Sie mit meinen Dienstleistungen auch ein kleines Stück des Wegs und zeige Ihnen, wie`s geht. Aktiv müssen Sie dann schon selber werden. Es lohnt sich auf jeden Fall.


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