Freitag, 1. August 2008
Verwaltungsgericht: Keine GEZ-Gebühr auf Büro-PCs
Als freiberuflicher Coach oder Trainer benutzen Sie in Ihrem Büro einen PC oder Laptop mit Internetanschluss.
Da Sie mit diesem auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote empfangen können, darf die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) seit Anfang 2007 von Ihnen eine monatliche Grundgebühr von 5,52 Euro verlangen.
Doch damit könnte bald Schluss sein: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am 27. Juli 2008 ein richtungsweisendes Urteil gesprochen.
Gegen diese Praxis der GEZ hatte ein Rechtsanwalt geklagt, der seinen PC in seiner Kanzlei zu Recherchezwecken einsetzt. Und genau darum geht es: Das Grundrecht auf Informationsfreiheit wird durch die GEZ-Gebühren eingeschränkt.
Daher erklärte das Verwaltungsgericht Koblenz die Erhebung von Rundfunkgebühren auf beruflich genutzte Computer durch die GEZ für ungültig.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und danach beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Sollte der Anwalt als Kläger auch hier erfolgreich sein, so gehört die GEZ-Gebühr auf Internet-PCs bald der Vergangenheit an.
Die Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts finden Sie hier.
