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Freitag, 25. Juli 2008

Disclaimer – Nur juristischer Schwachsinn?

Von Henri Apell

Wer eine Website oder ein Blog betreibt, muss sich auch mit den rechtlichen Seiten des Internets vertraut machen. Welche Angaben gehören unbedingt auf meine geschäftliche Internetpräsenz? Worauf muss ich auf jeden Fall hinweisen?

Meist tut man dann zuviel des Guten und gibt Daten preis, die gar nicht notwendig sind. Oder man will auf Nummer sicher gehen und gibt noch Standards an, die andere Betreiber von Websites auch angeben. So auch den Disclaimer, dessen Wortlaut man sich ja bequem runterladen kann.

Leider ein Fehler, wie ich heute lernen durfte.

Der Fachanwalt für Internetrecht Dr. Bahr legt in seinem Law-Podcast auf amüsante und dennoch juristisch nachvollziehbare (so weit ich das als juristischer Laie beurteilen kann) Weise dar, dass der Disclaimer “juristischer Nonsense sei und keinerlei rechtlich Wirkung entfalten.”

Wie, da wollte ich nur auf Nummer sicher gehen und habe brav den Disclaimer auf meine früheren Websites eingebunden und nun das? So liest sich dann ein Teil des Wortlauts:

“Mit Urteil vom 12. Mai 1998 -312 O 85/98 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf diesen Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deswegen übernehmen wir auch keinerlei Verantwortung für Inhalt und Gestaltung der gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte auch nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons und Links führen.”

Von Dr. Bahr habe ich erfahren, dass mich so eine allgemeine Floskel nicht von meiner Pflicht entbindet, die Links zu überprüfen. Es ist einfach so: Ich hafte als Webseitenbetreiber und ein Disclaimer hilft mir da rein gar nichts. Ganz im Gegenteil: Mit solch einem Disclaimer könnte man im schlimmsten Fall sogar die Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts eines Links herleiten.

Mir hat der Podcast mal wieder eins gezeigt: Nur weil es alle machen, muss es noch lange nicht richtig sein. Und noch eins ist mir deutlich geworden: Internetrecht ist verdammt kompliziert. Daher lohnt es sich, den Law-Podcast regelmäßig anzuhören.

Dieser Link dürfte jetzt nicht anstößig sein: Hier geht es zum Law-Podcast. Das Ganze dauert etwas über 6 Minuten. Diese Zeit sollten Sie sich nehmen.

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1 Kommentar zu „Disclaimer – Nur juristischer Schwachsinn?“

  • 1

    Das mir dem Disclaimer ist mir in der Form auch neu, danek für die Info.
    Für einen verantwortungsvollen Webseiten-Betreiber sollte es allerdings selbstverständlich sein, dass man nur links auf seine Seite nimmt, die erstens “seriös” sind, zweitens dem Leser einen Mehrwert bieten und drittens der eigene Homepage helfen in Suchmaschinen gefunden zu werden.
    Viele Grüße