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Freitag, 20. Juni 2008

Vorsicht bei Geldeinzug

Von Henri Apell

Als Selbstständiger muss man sich um so viele Dinge kümmern, da ist es nur gut und bequem, regelmäßige Zahlungen automatisch über eine Lastschrift abbuchen zu lassen. Manche Angebote bekommt man dazu dann auch wesentlich schneller und man spart sich die lästige Arbeit mit der Überweisung, trotz Onlinebanking. Doch Vorsicht: Einen Fehler dürfen Sie jedoch nicht begehen:

Zu Ihrem eigenen Schutz sollten Sie immer eine Einzugsermächtigung erteilen, jedoch niemals den sogenannten Abbuchungsauftrag. Warum? Bei einer Einzugsermächtigung können Sie als Bankkunde bei fehlerhaften Abbuchung verlangen, dass Ihre Hausbank das Geld zurückfordert und auch zurückholt.

Bei einem Abbuchungsauftrag dagegen kann Ihr Geldinstitut nichts unternehmen und Sie müssen sich selbst mit dem Zahlungsempfänger auseinandersetzen. Das ist mühsam, ärgerlich und kostet jede Menge Ihrer kostbaren Zeit.

Die Verbraucherzentralen weisen ferner darauf hin, dass erteilte Abbuchungsaufräge rückgängig gemacht werden können, indem sie bei der Bank widerrufen werden. Auch das kostet unnötig Zeit und Sie müssen Ihrer Zahlungsverpflichtung auf andere Art nachkommen.

Passen Sie daher genau auf: Tauchen beim Abschluss eines Lastschriftverfahrens Begriffe wie “Abbuchungserlaubnis” oder “Abbuchungsauftrag” auf, so sollten Sie besser die Finger davon lassen und das Geld überweisen oder eine Rechnung abwarten.

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1 Kommentar zu „Vorsicht bei Geldeinzug“

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    Einzugsermächtigung oder Abbuchungsauftrag?…

    Weit verbreitet ist unter Verbrauchern die Annahme, dass jede Lastschrift rückgängig gemacht werden kann.
    Mit Verwunderung und Ärger reagieren Betroffene dann, wenn sich eine Bank oder Sparkasse weigert, für ihren Kunden das Geld zu…