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Samstag, 28. Juni 2008

Darf Ihr Webdesigner Sie ungefragt als Referenz angeben? Videopodcast gibt Auskunft.

Von Henri Apell

Also folgendes ist passiert: Sie haben einen Webdesigner beauftragt, Ihnen bei der Erstellung Ihrer Internetpräsenz ein wenig unter die Arme zu greifen. Sie haben sich über die Leistung und den Preis geeinigt und Sie sind auch ganz zufrieden mit dem Ergebnis. Rechnung bezahlt und alles läuft gut. Doch plötzlich erfahren Sie, dass dieser Webdesigner Sie ungefragt als zufriedenen Referenzkunden angibt. Das ärgert Sie und Sie fragen sich natürlich: Darf der das eigentlich ungefragt machen?

Zunächst einmal: Sogenannte “Testimonials”, also Referenzen von – möglichst zufriedenen – Kunden sind wichtig. Sie erhöhen Ihre Glaubwürdigkeit enorm. Sie tun gut daran, Ihre Geschäftspartner zu fragen, ob Sie Ihnen kurz schreiben, wie zufrieden sie mit Ihren Diensten waren und ob Sie das auf Ihrer Webseite veröffentlichen dürfen. Doch nicht jeder will natürlich zugeben, dass er z.B. Coaching in Anspruch nimmt. Erklären Sie daher genau, was Sie mit den Zeilen Ihres Kunden vorhaben. Sie wollen ihn schließlich behalten.

Doch zurück zum Thema: Darf der das? Am Besten, Sie lehnen sich zurück und schauen den toll produzierten “Law-Podcast” von der Kanzler Dr. Bahr aus Hamburg an. Diese Kanzlei ist spezialisiert auf Onlinerecht und als Anwälte dürfen sie natürlich auch Rechtsberatung geben.

Schauen Sie sich den Law-Vodcast hier an. Viel Spaß und neue Erkenntnisse.

Ihr Henri Apell

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