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Donnerstag, 12. Juni 2008

Bundesverfassungsgericht: Freie Berufe und die Gewerbesteuer

Von Henri Apell

Unser höchstes Gericht hat klargestellt: Es ist mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, dass Einkünfte der freien Berufe nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Bis heute gibt es zwischen den freien Berufen und Gewerbetreibenden immer noch signifikante Unterschiede, die diese Trennung bestätigen. Coaching, Beratung, Kommunikationstrainings, Therapien, all das sind Tätigkeiten von Freiberuflern. Doch Achtung:

Das Bundesverfassungsgericht hat auch klargestellt: Es gilt auch die so genannte „Abfärberegel“: Wenn Sie als Freiberufler eine teilweise gewerbliche Tätigkeit ausüben, unterliegen Ihre gesamten Einkünfte der Gewerbesteuer (Bundesverfassungsgericht, 15.1.2008, Aktenzeichen: 1 BvL 2/04).

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